Termine

  • voraussichtlich 22.04.2023: Anstellen des Trinkwassers (das Trinkwasser wird erst angestellt wenn alle Wasseruhren verplombt sind - bitte alle Absperrhähne zudrehen)
  • 30.05.2023: Termin zum Begleichen der Jahresabrechnung
  • 14.10.2023: 08:00 - 12:00 Uhr Ablesung der Zählerstände von Wasser und Strom, Anwesenheit erforderlich (siehe Beitrags- und Gebührenordnung), bei Verhinderung rechtzeitig einen Termin mit Wito Biedermann vereinbaren
  • 30.10.2023: Am 14.10.2023 wurden die Zählerstände von Wasser und Strom abgelesen!

    Wer zu diesem Termin nicht anwesend war, schickt bitte die Ablesewerte oder Bilder mit Name und Gartennummer bis zum 31.10.2023 per E-Mail an kgsn-w@web.de, an Mobiltel. 015227517933 (Whats App) oder gibt sie im Garten Nr. 119 ab.

    Nach diesem Termin fallen Ordnungsgebühren nach der Beitrags- und Gebührenordnung an!

  • 13.04.2024 Anstellen des Brauchwassers - bitte alle Absperrhähne zudrehen!
  • 12.04.2024 17:30 Uhr Jahreshauptversammlung im Spartenheim (im Anschluss Verteilung der Jahresabrechnung)
  • 13.04.2024 08:00 - 12:00 Uhr (siehe auch Aushang Schaukasten) Verplomben der Wasseruhren, Wasseruhren mit abgelaufenem Eichdatum (über 6 Jahre) müssen ausgetauscht werden (siehe Beitrags- und Gebührenordnung)

Vorstandssitzungen

Nächster Termin: 02.03.2024, 10:00 Uhr im Spartenheim

Die Vorstandssitzungen finden in der Regel einmal im Monat statt. 

In Absprache mit dem Vorstand oder einer Anfrage im Kontaktformular kann jedes Vereinsmitglied Datum, Uhrzeit und Ort erfahren und daran teilnehmen um seine Probleme zu klären!

Pflichtstunden

Termine für unsere Arbeitseinsätze von 08:00 - 12:00 Uhr

  1. 22.04.2023 - mit Frühjahrsputz Spartenheim (ab 09:00 Uhr)
  2. 06.05.2023 - Abriss Spielplatz
  3. 27.05.2023
  4. 24.06.2023
  5. 29.07.2023
  6. 02.09.2023
  7. 14.10.2023 - mit Ablesung der Zählerstände

Bei Teilnahme bitte eine Woche vorher den Gartenfreund Biedermann (Asternweg 122 / Irisweg 105) zwecks Arbeitsplanung kontaktieren.

In Absprache mit dem Vorstand können zu jeder Zeit Pflichtstunden geleistet werden! Jedes Mitglied muss 7 h im Jahr erbringen.

Nicht geleistete Pflichtstunden müssen nach Stundensatz bezahlt werden! Achtung - der Stundensatz wurde ab dem Abrechnungsjahr 2021 verdoppelt (siehe Beitrags- und Gebührenordnung)!


Ruhezeiten

01. Mai - 30. September

- Montags bis Samstags von 12:00 - 14:00 Uhr,

- Samstags ab 18 Uhr

- Sonn- und Feiertags ganztägig

In diesen Zeiten ist das Schreddern, Sägen, Rasenmähen und andere Lärm verursachende Arbeiten zu unterlassen! Musik oder Lärm sollten auch in der übrigen Zeit für andere Gartenfreunde in einer erträglichen Lautstärke  gehalten werden.




Nutzung von Wasser und Strom

 

Auf Grund des wiederholt auftretenden Störungsgeschehens, insbesondere beim Strom, möchten wir an alle appellieren, verantwortungsvoll und sparsam mit den anstehenden Medien umzugehen.

Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen das ein Kleingarten kein Wohnort ist und stromintensive Haushaltsgeräte wie z.B. Elektroherde, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Gefriertruhen, Klimageräte und ähnliches nicht zulässig sind! Ein großes Problem bereiten uns auch die Swimming Pools mit ihren Umwälzpumpen, die oftmals viel zu groß sind und teilweise dauerhaft in Betrieb sind. Für einen großen Teil der Gartenfreunde sind dann Energieausfälle vorprogrammiert!

Wenn dann noch die Stromspitze beim Anlauf unserer Brauchwasserpumpe dazu kommt fällt unter Umständen eine der Hauptsicherungen. Dies ist in den letzten Tagen mehrmals passiert!

Das tägliche teils stundenlange Sprühen und Spritzen einiger Gartenfreunde, führt dazu das unsere Brauchwasserpumpe in den Betriebszeiten nur sehr kurze Ruhezeiten bei den ohnehin schon hohen Außentemperaturen hat.

Unsere anstehenden Medien sind ein Luxus die nicht in allen Gartensparten vorhanden sind, und wir werden sie nur nutzen können wenn wir uns daran halten und vernünftig damit umgehen.

In den Gärten selbst ist jeder Pächter ab dem Außenklemmkasten für eine den geltenden Vorschriften entsprechende Elektroanlage verantwortlich! Dazu gehört ein Fehlerstromschutzschalter mit einem Auslösestrom von maximal 30 mA, eine Sicherung von maximal 10 A, eine Hilfserde zur Stützung des Netzes und ein gültiger Wechselstromzähler (einphasig). Elektroanlagen müssen von einer Fachfirma regelmäßig geprüft werden. Weiterhin ist eine gültige Wasseruhr vorgeschrieben die ordentlich und verlustfrei angeschlossen ist.

Wer eine Firma beauftragt muß für die anfallenden Kosten aufkommen! Für Schäden an der elektrischen Anlage, Unfälle oder verdorbene Lebensmittel übernehmen die Mitglieder des Vorstandes sowie der Wasser- und Elektrokommission keine Verantwortung bzw. Haftung!

 

 

Der Vorstand sowie die Wasser- und Elektrokommission


In den folgenden Gärten sind, nach den Vorgaben unserer Anlage die Wasseruhren bzw. Stromzähler auf Grund des Kauf- oder Eichdatums, zu wechseln!
Garten Strom Wasser
2 X  
3 X  
4   X
5   X
6   X
7 X  
8 X X
9 X  
10 X X
13   X
15 X X
16 X  
17 X  
22   X
25 X X
30   X
35   X
37   X
38   X
43   X
44   X
45   X
46   X
47   X
50   X
52   X
53 X  
55 X  
57   X
62 X  
72   X
75 X X
   
   
Garten Strom Wasser
77   X
78   X
79   X
81 X  
83   X
86   X
89 X X
90 X  
91 X  
94 X X
95   X
96   X
97 X  
100 X  
101 X  
108   X
109   X
112   X
114 X  
116   X
120   X
121   X
124   X
126 X  
131   X
132   X
133 X  
135   X
138 X X
141 X  
142   X