Tausch der Wasseruhren 

 

Werte Spartenmitglieder!

 

Auf Grund der hohen Trinkwasserverluste der letzten Jahre, wird festgelegt dass die Wasseruhren ab der Saison 2018 dem Eichgesetz entsprechen müssen! Demnach dürfen diese nicht älter als 6 Jahre sein, das Eichjahr darf 2012 nicht unterschreiten und muss eindeutig erkennbar sein. Es werden nur noch geeichte Wasseruhren in einem guten Zustand (nicht beschlagen) akzeptiert. Für den Anbau bzw. Wechsel ist jeder Pächter selbst verantwortlich. Es sollte auch darauf geachtet werden das vor der Wasseruhr keine Verluste entstehen! Termin für den Einbau/Wechsel der Wasseruhren ist das Anstellen des Trinkwassers am 21.04.2018. Die Wasseruhren werden von den Gartenfreunden Andreas Baake und Kevin Birnzain kontrolliert und verplombt. Erst danach wird das Trinkwasser für alle angestellt.

Die alten Wasseruhren sind bis zur nächsten Ablesung aufzuheben.

Alle Pächter die Trinkwasser im Garten haben werfen bitte einen formlosen Zettel mit folgenden Angaben in den Briefkasten oder füllen unten stehendes Formular aus. Termin ist 1 Monat nach Anstellen des Trinkwassers.

 

1.       Gartennummer

2.       Name des Pächters 

3.       Datum wann gewechselt (bzw. noch gültig)

4.     Telefonnummer (für evtl. Verplombung)

5.       Eichjahr 

6.       Ausbaustand alte Wasseruhr (wenn gewechselt) 

7.       Einbaustand und Nummer neue Wasseruhr bzw. Nummer der noch gültigen

 

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen das Pächter die ab 2018 keine gültigen Wasseruhren und Stromzähler eingebaut haben eine Ordnungswidrigkeit begehen und andere dadurch schädigen. Dies wird mit Säumnis- und Ordnungsgebühren laut unserer Beitrags- und Gebührenordnung vom 06.04.2018 geahndet!


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